Abgaswartungen an Diesel- und Benzinmotoren
Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der Schweiz die neue Abgasverordnung für Marinemotoren.
Ab diesem Datum muss an allen Motoren, auch an sämtlichen 2-Takt-Motoren, spätestens alle 3 Jahre eine Abgaswartung durchgeführt werden.
Als anerkannte Servicestelle sind wir selbstverständlich in der Lage Ihren Motor zu warten und Ihnen die nötigen Dokumente zu beschaffen und zu unterzeichnen.
Achtung: Lesen sie die neuen Anforderungen an 2-Taktmotoren im folgenden Dokument: Verordnung
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